I. Fragen zur Dokumentenvorlage MEP BW

1. Welche technischen Voraussetzungen gibt es für eine Schule, um an MEP BW teilzunehmen?

Die Dokumentenvorlage liegt im Format *doc vor und kann mit handelsüblichen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitet werden.

2. Kann man mit der Dokumentenvorlage MEP BW Fördergelder beantragen?

Wenn Sie die Dokumentenvorlage gemeinsam mit dem Berater des regionalen Medienzentrums ausgefüllt haben, wird dieser am Ende des Prozesses ihren Plan freigeben.

Medienentwicklungspläne, die nach anderen Vorlagen oder ohne Berater/-innen des Medienzentrenverbundes erstellt wurden, bedürfen einer gesonderten Prüfung und Freigabe am Landesmedienzentrum.

3. Entstehen für die Schule und den Schulträger Kosten für die Nutzung von MEP BW?

Nein, die Applikation MEP BW wie auch die Dokumentenvorlage MEP BW ist ein kostenloses Angebot des LMZ für alle öffentlichen und privaten Schulen und Schulträger in Baden-Württemberg.

II. Fragen zur Freigabe

1. Welche Dokumente müssen eingereicht werden zur Freigabe?

Es muss lediglich der Medienentwicklungsplan ohne die Dokumentation des Prozesses eingereicht werden.

2. Wie läuft der Freigabeprozess für die Beantragung der Fördergelder ab?

Verfahren zur Beantragung von Fördergeldern bis 16.07.2020:

  1. Erstellung eines Medienentwicklungsplanes
  2. Einholen der Freigabeempfehlung in Form eines Zertifikates
  3. Schulträger reicht Antrag, Freigabeempfehlung, MEP und Supportkonzept bei der L-Bank ein.

 

Verfahresänderung zur Beantragung von Fördergeldern ab dem 16.07.2020:

  1. Die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule können bereits vor der Zertifizierung eines MEP abgerufen werden. Das heißt, der Antrag bei der L-Bank kann zunächst auch ohne Freigabeempfehlung und MEP eingereicht werden (vgl. vorheriges Verfahren oben, Punkte 1-3).
  2. Spätestens mit der Abrechnung einer Maßnahme muss der MEP mit der Freigabeempfehlung eingereicht werden und bleibt damit verpflichtender Bestandteil für die Gewährung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule.
     

Weitere Informationen lesen Sie in unserer Zumeldung vom 16.07.2020 zur Pressemitteilung des Kultusministeriums: „DigitalPakt: Praktikableres Verfahren für raschere Umsetzung“.

3. Wie erhalte ich die Freigabeempfehlung?

Grundsätzlich ist es Schulen und Schulträgern selbst überlassen, in welcher Form die Dokumentation der Medienentwicklungsplanung stattfinden soll. Zur Freigabe durch das Landesmedienzentrum ist nur der daraus resultierende Medienentwicklungsplan (MEP) notwendig, nicht die gesamte Dokumentation des Prozesses. Schulen und Schulträger sollten bei der Erstellung eines individuellen Medienentwicklungsplans darauf achten, dass alle vom Kultusministerium Baden-Württemberg aufgestellten Kriterien von Anfang an beachtet werden.  

Die geforderten Prüfkriterien sind hier einsehbar.

Drei Wege zur Freigabe der Fördergelder

 

1.  Erstellung eines MEP mit Hilfe der Applikation MEP BW oder der Dokumentenvorlage MEP BW in Zusammenarbeit mit Beratung aus einem Medienzentrum 

Dies stellt eine komfortable und sichere Möglichkeit dar, einen MEP zu erstellen, der alle formalen und inhaltlichen Förderkriterien erfüllt. Die Beratenden erteilen am Ende des Prozesses die Freigabeempfehlung in Form eines Zertifikats.

Wenn der MEP mit Hilfe der Applikation MEP BW erstellt wurde, müssen sowohl Schule als auch Schulträger mit einem Haken bestätigen, dass sie die Freigabe beantragen. Die Freigabe erfolgt im Anschluss - und nur wenn beide Haken gesetzt sind - durch die Berater am Medienzentrum direkt in der Applikation und das Zertifikat kann dort heruntergeladen werden. Wenn der MEP mit Hilfe der Dokumentenvorlage MEP BW erstellt wurde, reichen sie den MEP als PDF-Datei mit den notwendigen Unterschriften bei den Beratern am Medienzentrum ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sowohl Schule als auch Schulträger das Zertifikat per E-Mail vom Landesmedienzentrum. 

2. Arbeit mit der MEP BW Applikation oder der Dokumentenvorlage ohne Beratung aus einem Medienzentrum

Hier können die Beratenden keine Freigabe erteilen. Der erarbeitete  MEP muss in diesem Fall durch das Landesmedienzentrum geprüft werden. Der MEP ohne Beratung muss am Landesmedienzentrum elektronisch oder postalisch eingereicht werden.

  • postalische Übermittlung: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, Standort Karlsruhe, Postfach 21 07 55, 76057 Karlsruhe


Wenn der MEP mit Hilfe der Applikation MEP BW erstellt wurde, muss die Exportdatei aus der Applikation heruntergeladen werden und zusammen mit dem von Schule und Schulträger unterzeichneten Formular ans Landesmedienzentrum geschickt werden. Wenn der MEP mit Hilfe der Dokumentenvorlage MEP BW erstellt wurde, muss der fertige MEP von Schule und Schulträger unterschrieben ans Landesmedienzentrum geschickt werden. Im Anschluss wird der MEP am Landesmedienzentrum anhand der festgelegten Kriterien geprüft. Liegt Nachbearbeitungsbedarf vor, wird der MEP an Schule und Schulträger mit einem schriftlichen Feedback zurückgegeben. Entspricht der MEP den Kriterien, wird das Zertifikat ausgestellt.

3. MEP Erstellung ohne MEP BW oder Dokumentenvorlage

Wenn der MEP frei erstellt wurde, muss der fertige MEP von Schule und Schulträger unterschrieben ans Landesmedienzentrum geschickt werden – elektronisch als PDF oder postalisch (vgl. Punkt 2). Im Anschluss wird der MEP am Landesmedienzentrum anhand der festgelegten Kriterien geprüft. Liegt ein Nachbearbeitungsbedarf vor, wird der MEP an Schule und Schulträger mit einem schriftlichen Feedback zurückgegeben. Entspricht der MEP den Kriterien, wird das Zertifikat ausgestellt. 

4. Gibt es Vorlagen und schulartspezifische Beispiele für Mindestanforderungen zum MEP, die zu erfüllen sind?

Ja. Für die formalen und inhaltlichen Kriterien finden Sie Informationen auf unserer LMZ-Seite unter MEP – inhaltliche Kriterien und formale Aspekte und im Downloadbereich schulartspezifische Beispiel MEP.

5. Warum muss ich einen Zeitplan erstellen? Gerade in Corona-Zeiten kann ich das nicht!

Der Zeitplan muss erstellt werden, weil die Kriterienliste des Kultusministeriums einen Umsetzungszeitplan als Kriterium für den MEP zwingend voraussetzt.

Ziel ist es, dass die einzelnen Maßnahmen innerhalb der Gesamtplanungen aufeinander abgestimmt werden. D.h. die fünf Teilbereiche der Medienentwicklungsplanung – Unterrichtsentwicklung, Ausstattung, Fortbildung, schulische Prozesse und Evaluation – sind nicht unabhängig voneinander zu betrachten, sondern hängen voneinander ab. Daher ist es zielführend, einen zeitlichen Ablauf der Bereiche und Maßnahmen zu fixieren. Dies wird erleichtert, indem eine kurz- mittel- und langfristige Planung erstellt wird.

Dabei ist für die spätere Umsetzung die Terminierung hinsichtlich der Unterrichtsentwicklung - basierend auf der technischen Ausstattung -, den Fortbildungsmaßnahmen und den schulischen Prozessen sowie den Evaluationszeitpunkten festzulegen.

Gerade für die nachhaltige Schulentwicklung sowie für die Planung der Ausstattungsmaßnahmen auf Seiten des Schulträgers ist es hilfreich, diese Entwicklungen in den verschiedenen Teilbereichen parallel darzustellen, um Abhängigkeiten sinnvoll zu berücksichtigen und um zu vermeiden, dass Schule und Träger ihre Planungen nicht aufeinander abstimmen. Denn die schulischen Planungen können mitunter von äußeren Umständen (z.B. Verfügbarkeit von Handwerkern) beeinflusst werden.

Auch in Corona-Zeiten ist es möglich, diese Grobplanung zielführend darzustellen - im pädagogischen Bereich hilft dieser Zeitplan dabei, nicht zu hohe Erwartungen an die Lehrkräfte zu stellen, sondern einen Prozess klar in Meilensteine zu unterteilen. Die Maßnahmenplanung der Ausstattungsentwicklung hilft dem Schulträger dabei, Handwerker zu beauftragen und der Schule, die Maßnahmen in den anderen Bereichen auf diese extern bedingten Entwicklungen abzustimmen. Im Sinne der Nachhaltigkeit und aufgrund der Tatsache, dass der Digitalpakt von 2019 bis 2024 dauert, sollten hier auch mittel- und langfristige Planungen berücksichtigt werden. Kurzfristig kann der Plan kleinschrittig erfolgen, während mittel- und langfristig wiederkehrende Termine (etwa die Evaluation) eingeplant und weitere Entwicklungen angedacht werden können. Sollten aufgrund äußerer Einflüsse bestimmte Maßnahmen nach hinten verschoben werden, kann man dies en bloc tun und gewährleistet so, dass die von den Veränderungen abhängigen Planungen mit angepasst werden.

III. Fragen zum Bereich Privatschulen

1. Können Privatschulen und staatlich anerkannte Schulen in privater Trägerschaft die Anwendung MEP BW und die dazugehörige Beratung in den Landkreisen in Anspruch nehmen?

Ja. Privatschulen können die webbasierte Anwendung MEP BW kostenfrei nutzen. Dies erfolgt über eine Selbstregistrierung auf mep-bw.de.
Schulen in privater Trägerschaft können für eine Gesamtgebühr ein MEP-Paket buchen. Enthalten sind hier die Nutzung der Supporthotline sowie die Beratungsangebote vor Ort. Die Höhe der anfallenden Gebühren wird in der Gebührenordnung des LMZ geregelt. Weitere Informationen für Privatschulen und MEP BW finden Sie hier.

2. Sind Privatschulen öffentlichen Schulen gleichgestellt?

Für Privatschulen ist die Nutzung von MEP BW genauso kostenlos wie für öffentliche Schulen.
Auch der Freigabeprozess unterscheidet sich in seinem Ablauf und den Kriterien nicht von den öffentlichen Schulen.

3. Bei der Registrierung der Applikation MEP BW wird eine „Poststellen-Adresse“ verlangt. Was bedeutet das für Privatschulen?

Den Schulen in Baden-Württemberg wird vom Kultusministerium ein Dienststellenschlüssel zugewiesen, aus dem eine Poststellen-Adresse generiert wird. Privatschulen ist diese Poststellen-Adresse meist nicht bekannt, da sie mit einer eigenen Adresse arbeiten.
Um eine Registrierung mit einer Schul-E-Mail-Adresse zu ermöglichen, wird ihnen auf Anfrage unter mep@lmz-bw.de ein Formular zur Anpassung der Kontaktdaten von Privatschulen zugesendet.
Sobald dieses unterschrieben auf postalischem oder digitalem Weg zurückgesendet wird, steht einer Registrierung nichts mehr im Weg.

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